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Sicherheitsdienstleistungen

Unser Portfolio im Bereich Sicherheit umfasst Sicherheitsdienstleistungen speziell, aber nicht ausschließlich, für Veranstaltungen. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen und Betreiber von Versammlungsstätten, Prozessoptimierung in Betrieben der Veranstaltungswirtschaft, die Erstellung von arbeitsschutzrelevanten Unterlagen wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungskonzepte sowie Brandschutz für Veranstaltungen und Betriebe.

Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen zu unserer Dienstleistungspalette. Wir freuen uns auf gemeinsame Projekte mit Ihnen!


Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen und Betreiber

Für Veranstaltungen mit vielen Besuchenden oder mit komplexen Abläufen, empfiehlt es sich ein Sicherheitskonzept auszuarbeiten, das Gefährdungen ermittelt und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr definiert. Als Veranstalter oder Betreiber sind Sie in der Verantwortung, einen sicheren Ablauf zu organisieren und koordinieren.

Für die Schnittstellenarbeit zwischen Gewerken können Kommunikationskonzepte und Projektsteuerung hilfreich sein, um Zeitpläne aufeinander abzustimmen und um eine koordinierte und sichere Kooperation zwischen allen Gewerken zu sichern.

Betreiberverantwortung

Dem Betreiber einer Versammlungsstätte fällt die Aufgabe zu, ein sicheres Umfeld für Beschäftigte sowie Besuchende zu gewährleisten. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite bei der Organisation von Arbeitsabläufen, der Entwicklung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen, der Prozessoptimierung sowie der Sicherstellung eines rechtssicheren Betriebs sowohl im Tages- als auch im Veranstaltungsbetrieb.

Durch Personaldienstleistungen und Schulungen, z.B. für Aufsicht führende Personen in Versammlungsstätten, können wir Sie bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden sowie durch Einsätze vor Ort unterstützen, in dem wir beispielsweise Abnahmen veranstaltungstechnischer Aufbauten durchführen oder in Ihrem Namen als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik (gemäß §§39 & 40 MVstättVO) auftreten.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden maßgeblich verantwortlich.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung von Gefahren in Ihrem Betrieb, der Erstellung von Betriebsanweisungen (nach §12 BetrSichV) sowie beim Entwickeln eines schlüssigen Unterweisungskonzepts für Ihre Mitarbeitenden.

Diese Dienstleistungen sind speziell, jedoch nicht ausschließlich, auf Veranstaltungsbetriebe und vergleichbare Einrichtungen abgestimmt.

Produktionssicherheit

Veranstaltungen sowie Aufzeichnungen, Sendungen und anderweitige Studioproduktionen sind häufig von kreativer Arbeit geprägt, bei der eine Vielzahl von Gewerken beteiligt sind. Kreativteams, Messe- und Setbauer, Technikdienstleister, Elektriker, Kunstschaffende und viele weitere Personen arbeiten gemeinsam am Erfolg der jeweiligen Produktion.

Bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer oder Gewerke ist gemäß Arbeitsschutzgesetz und einschlägiger Vorschriften der Unfallversicherer eine Koordination der Arbeiten durch Auftraggeber, Betreiber oder Veranstalter zu organisieren, um zu verhindern, dass durch eine Fokussierung auf die Aufgabenerfüllung der einzelnen Gewerke Gefährdungen entstehen, die durch räumlich und zeitlich überlappende Arbeiten entstehen.

Gerne übernehmen wir für Ihre Produktion Leitung und Aufsicht und unterstützen Sie vorab mit der Organisation aller sicherheitsrelevanten Notwendigkeiten.

Brandschutz

Gewerbebetriebe sind neben dem Arbeitsschutz für Mitarbeitende insbesondere für den Brandschutz im Betrieb verantwortlich. Abhängig von Größe und Gefährdungspotential des Betriebs und der dort ausgeführten Tätigkeiten ist ggf. die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben, der die Koordination des organisatorischen und vorbeugenden Brandschutzes sowie Optimierung von baulichen Maßnahmen beaufsichtigt und plant.

Gerne beraten wir Sie bezüglich organisatorischer Maßnahmen, der Erstellung einer Brandschutzordnung, der Behördenkommunikation und für den Einsatz von Brandmeldetechnik sowie der Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden z.B. zu Brandschutz- und Räumungshelfern.