Brandschutz
Der betriebliche Brandschutz setzt sich aus mehreren Elementen zusammen, die, wenn sie sinnvoll ineinandergreifen, die Wahrscheinlichkeit für den Ausbruch eines Brandes stark senken können. Wie auch im Bereich Arbeitsschutz ist es in der Realität nicht möglich, 100%ige Sicherheit herzustellen und einen Brand vollkommen auszuschließen.
Mit einem auf die betriebliche Situation angepassten Brandschutzkonzept kann jedoch eine maximale Sicherheit erreicht werden, die wirksam Brände verhindern und, für den Fall, dass es doch zu einem Brand kommt, die Schadensschwere stark einzudämmen vermag.
Neben der Gefahr von Personenschäden oder des Verlusts von Leben, schwerer Sachschäden oder der Zerstörung von Eigentum, kann ein Brand im Betrieb aufgrund der Folgeschäden den finanziellen Ruin ganzer Unternehmen verursachen. Über viele Monate andauernde Betriebsausfälle, Gehaltsfortzahlungen, Lieferverzögerungen sowie Renovierung und Neubau betrieblicher Anlagen und dadurch entstehender Kosten können trotz Brandversicherung den Fortbestand des Betriebs häufig nicht garantieren.
Betrieblicher Brandschutz ist gesetzlich vom Unternehmer gefordert. In vielen Fällen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und die Qualifizierung von Mitarbeitenden im Betrieb in den Bereichen Brand- und Gesundheitsschutz vorgeschrieben und sinnvoll, da eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsleitung, Mitarbeitenden und Behörden die Gefahr von Bränden stark reduziert.
Im Bereich Brandschutz bieten wir branchenunabhängig folgende Dienstleistungen an:
- Organisation vorbeugender Brandschutzmaßnahmen, Erstellung von Brandschutzordnung und -konzepten
- Unterstützung und Beratung für bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen
- Behördenkommunikation
- Aus- und Weiterbildungen für Mitarbeitende
- Temporäre Brandmeldetechnik z.B. für den Zeitraum erhöhter Brandgefährdungen oder Umbaumaßnahmen
Brandschutzkonzepte und Organisation
Unternehmer sind zum betrieblichen Brandschutz gesetzlich verpflichtet (vgl. z.B. §14 Musterbauordnung, ASR 2.2 sowie §10 ArbSchG) und haben hierfür geeignete bauliche, organisatorische und anlagentechnische Maßnahmen zu ergreifen. Das Ausmaß der geforderten Maßnahmen hängt von Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial ab und ist in unterschiedlichen Verordnungen (z.B. für Sonderbauten) und Publikation der DGUV geregelt.
In jedem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für das betriebliche Brandschutzkonzept, um Beispielsweise die Inhalte der Brandschutzordnung und die Details der Maßnahmen festzulegen.
Brandschutz kann jedoch nicht verordnet werden, ohne die Mitarbeitenden zu dem Thema abzuholen und sie sowohl in die Maßnahmen als auch in das Leitbild zu integrieren und eine Unternehmenskultur zu fördern, die Brandschutz so in den Alltag einbindet, dass dies Teil jedes Arbeitsprozesses ist.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, einem Brandschutzkonzept und der Brandschutzordnung, der Entwicklung von Unterweisungskonzepten sowie Maßnahmen zur Förderung einer konstruktiven Mitarbeiterkooperation im Bereich Brandschutz.
Personaldienstleistungen und
Behördenkommunikation
In Betrieben mit hohem Gefährdungspotenzial für den Ausbruch von Bränden oder der Bildung explosionsfähiger Gasgemische werden häufig intern Brandschutzbeauftragte dauerhaft beschäftigt, die für die Planung, Überwachung, Ausführung und Dokumentation von Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen verantwortlich sind und den Unternehmer bei der Wahrung seiner Pflichten zum betrieblichen Brand- und Gesundheitsschutz unterstützen.
Für kleinere Betriebe oder Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial lohnt sich die Beschäftigung eines Brandschutzbeauftragten in Vollzeit meistens nicht.
Eine interne Arbeitskraft mit diesem Amt zu betrauen ist zwar häufig sinnvoll, da ein Verständnis der internen Betriebsprozesse vorteilhaft für die innerbetriebliche Bewertung brandschutztechnischer Fragestellungen ist. Allerdings erfordert es auch ein höheres Maß an Koordination, um der Person, die für die Wahrnehmung der Pflichten der Stabsstelle notwendige Arbeitszeit sowie Ausbildung und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass hinsichtlich der brandschutztechnischen Fachkunde Weisungsfreiheit besteht und diese Tätigkeit außerhalb überlicher Hierarchiestrukturen stattzufinden hat, da Brandschutzbeauftragte direkt der Betriebs- oder Geschäftsleitung unterstellt sein sollten (vgl. DGUV Information 205-003).
Unternehmen können in diesem Fall auf externe Brandschutzbeauftragte zurückgreifen. Ggf. ist die Bestellung, sofern ein Brandschutzbeauftragter behördlich vorgeschrieben wird, mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Gerne werden wir als externe Brandschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen tätig und unterstützen Sie bei der Abstimmung mit Behörden und der Organisation Ihres innerbetrieblichen Brandschutzes.
Aus- und Weiterbildungen
Die Entstehung von Bränden findet schnell und unvermittelt statt. Oft entscheiden Sekunden darüber, welches Ausmaß ein Brand annimmt und welche Schäden daraus resultieren können. Deshalb ist, neben richtigem Agieren durch vorbeugenden Brandschutz, das richtige Reagieren im Falle einer Brandentwicklung von äußerster Wichtigkeit, um Personenschäden möglichst zu verhindern und um Sachschäden so gering wie möglich zu halten.
Um zu erreichen, dass im Brandfall alle Betroffenen richtig reagieren können, ist eine Weiterbildung der Mitarbeitenden nicht nur vorgeschrieben (vgl. Abschnitte 7.2 und 7.3 ASR 2.2) sondern auch sinnvoll. Die gängigste Weiterbildung ist der in Abschnitt 7.3 benannte Brandschutzhelfer. Hierbei werden Mitarbeitende aktiv in das betriebliche Brandschutzkonzept eingebunden und auch praktisch im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen geschult, um bei Entstehungsbränden schnell eingreifen zu können. Dadurch kann eine Brandausbreitung häufig in der Frühphase unterbrochen und größere Schäden abgewendet werden.
Diese Form der Weiterbildung eignet sich hervorragend, um die im Abschnitt Brandschutzkonzept und Organisation genannte brandschutzspezifische Unternehmenskultur den Mitarbeitenden nahezubringen.
Gerne kommen wir zu Ihnen in den Betrieb, um mit Ihren Mitarbeitenden Weiterbildungen durchzuführen.
Anlagentechnischer Brandschutz
Neben baulichem und organisatorischem Brandschutz kommt dem anlagentechnischen Brandschutz eine wichtige Rolle zu, da hiermit im Falle eines Brandes automatisiert Warnungen, Sicherungsmaßnahmen und erste Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können, die sowohl Leben als auch Sachwerte schützen und damit die negativen Auswirkungen von Bränden stark reduzieren.
Brandmeldetechnik nimmt in komplexen Umgebungen oft sehr große und auch kostenintensive Ausmaße an. Für größere Industriebetriebe, Gebäudekomplexe mit großen Nutzflächen oder in den meisten Sonderbauten sind automatische Feuerlöscheinrichtungen und Brandmeldeanlagen oftmals vorgeschrieben.
Zur Verringerung der negativen Auswirkungen eines Brandes lohnen sich derartige Anschaffungen in den meisten Fällen, da mit der Zerstörung großer Teile eines Betriebsabschnittes oder Produktionsanlagen im schlimmsten Fall die Insolvenz des Betriebs droht und durch die frühzeitige Branderkennung und Warnung von Personen im Gebäude der Verlust von Leben durch rechtzeitige Räumung verhindert werden kann.
Einfache Maßnahmen
Für kleinere Betriebe, die aufgrund geringerer Größe oder Gefährdungspotenziale nicht dazu verpflichtet sind z.B. eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 zu installieren, ist es häufig nicht wirtschaftlich, eine derartige Anlage trotzdem zu betreiben, da neben Installationskosten auch noch quartalsweise Kosten für eine regelmäßige Wartung und Überprüfung anfallen.
Bei der Erstellung eines Brandschutzkonzepts für derartige Fälle kann bereits mit einfachen Maßnahmen eine große Wirkung erzielt werden, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Dabei werden die wichtigsten Schutzziele zertifizierter Anlagen extrapoliert und mit weniger aufwändigen Mitteln möglichst umgesetzt.
Die Warnung von Personen im gesamten Gebäude kann beispielsweise durch funkvernetzte Brandmelder verbessert werden, um eine schnellere Räumung des betroffenen Areals im Vergleich zur Verwendung herkömmlicher Brandmelder zu erzielen.
Des Weiteren können an Funkvernetzte Rauchmeldersysteme auch weitere Gebäudeanlagenteile gekopppelt werden, um z.B. für eine Verbesserung des Rauchabzugs oder der Beleuchtung zu sorgen.
Besonders wenn sich durch temporäre Ereignisse die Brandgefährdung im Betrieb erhöht, wie dies z.B. bei einer Umbau– oder Anbaumaßnahme der Fall sein kann oder wenn durch die zeitweise Zwischenlagerung von Material die Brandlast erhöht wird, sollte im Rahmen der Unternehmerverantwortung eine Überarbeitung des Brandschutzkonzepts in Angriff genommen und mit weiteren Maßnahmen gegensteuert werden. Hier kann man bereits durch die Installation eines funkvernetzten Brandmeldesystems oder auch temporär installierten Feuerlöscheinrichtungen die Sicherheit bedeutend erhöhen.
Sprechen Sie uns gerne an, damit wir mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten erörtern können.