Zum Inhalt springen

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen, im speziellen also Gefahren durch die Tätigkeit ihrer Berufsausübung von ihnen abzuwenden, um sie vor Verletzungen und berufsbedingten Krankheiten zu schützen.

Eine genaue Kenntnis der Rechtslage ist auf den ersten Blick gar nicht so einfach, da sich Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien häufen, die Inhalte zum Thema beisteuern. Das deutsche Arbeitsschutzsystem wird sowohl durch Gesetze und Verordnungen der Judikative als auch durch autonome Vorschriften und Regelwerke des Dachverbands der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gebildet, und bildet ein duales System.

Dadurch gibt es eine Reihe von Überschneidungen, die sich meistens ergänzen, und in seltenen Fällen widersprechen. Vorrangig ist grundsätzlich das jeweils geltende Gesetz. Im Übrigen haben die Publikationen des DGUV Gesetzescharakter, da sie für gewöhnlich den aktuellen Stand der Technik und der Erkenntnisse abbilden und somit eine Spezifikation gesetzlicher Vorgaben darstellen.

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb unterstützen wir Sie gerne in folgenden Bereichen:

  • Grundsätzliche Beratung zum organisatorischen Arbeitsschutz
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (gem. §5 ArbSchG, §3 BetrSichV, §3 DGUV V1)
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für besondere szenische Vorgänge (gem. Abschnitt 3.3.3 DGUV I 215-310)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungskonzepten (gem. §12 BetrSichV)
  • Koordination bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer oder Gewerke (gem. §8 ArbSchG, §13 BetrSichV, §6 DGUV V1)
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (gem. §2 BaustellV)

Unsere Dienstleistungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz sind speziell, jedoch nicht ausschließlich, auf Betriebe der Veranstaltungswirtschaft abgestimmt. Sprechen Sie uns gerne an!