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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

Für Sonderbauten, die der Ausrichtung von Veranstaltungen dienen, gilt die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO), die neben baulichen Anforderungen auch Betriebsvorschriften für einen sicheren Betrieb macht. Für Produktionen in derartigen Gebäuden oder unter die Definition fallenden Freigeländen liegt die Verantwortung primär beim Betreiber (vgl. §38 MVStättVO).

Findet eine Produktion jedoch außerhalb einer speziell dafür konstruierten Versammlungsstätte statt, verschiebt sich die Verantwortung in Richtung des Unternehmens, das für die Ausführung der Produktion verantwortlich ist. Dies kann beispielsweise bei Produktionen der Fall sein, die keine Veranstaltung im eigentlichen Sinne sind, wie Studioproduktionen für TV-Übertragung oder Streaming, Drehorte für Film und Fernsehen oder Veranstaltungen, die nicht einem klassischen Format folgen.

In diesem Fall fordert beispielsweise die DGUV Vorschrift 17 sowie dazugehörig die DGUV Information 215-310 sowohl Verantwortlichkeiten als auch viele Details zur organisatorischen Umsetzung. Der oder die Unternehmer bei einer solchen Produktion sind dafür verantwortlich, eine geeignete Organisationsstruktur festzulegen, um den Schutz aller Personen vor Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass häufig eine Vielzahl unterschiedlicher Gewerke zusammen arbeitet, was eine nach §8 ArbsSchG notwendige Koordination erfordert, die sich sinnvollerweise mit Leitung und Aufsicht aus §15 der DGUV V17 ergänzt.

In der Natur der vorgenannten Produktionen liegt es, dass viele Provisorien installiert werden, um Infrastruktur für die benötigten Arbeitsaufgaben aufzubauen. Dies kann beispielsweise eine mobile Stromversorgung, die Errichtung von Sozialräumen oder Sanitäranlagen oder das Einrichten temporärer Verkehrswege umfassen. Selbst bei Vorhandensein von Teilen der genannten Infrastruktur gibt es häufig Anforderungen, die über die übliche Verwendung hinausgehen und eventuell eine Einzelfallbetrachtung und die Anpassung an die Umgebungsbedingungen der Produktion erforderlich machen.

Gerne sind wir Ihr Partner beispielsweise für folgende Themen:

  • Erarbeitung eines Organisationskonzepts für den sicheren Ablauf der Produktion
  • Definition von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
  • Unterstützung bei der Auswahl qualifizierten Personals
  • Personaldienstleistungen für Leitung und Aufsicht, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und technische Umsetzung
  • Erarbeitung und Umsetzung elektrischer mobiler Anlagen
  • Produktionsmanagement (z.B. Personalplanung und Logistik)
  • Abnahme und Prüfung technischer oder elektrischer Aufbauten und Anlagen