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Sicheres Produktionsumfeld

Produktionssicherheit bei Veranstaltungen und im Studio

In der Übersicht

Über folgende Abschnitte finden Sie hier weitere Informationen:

Leitung, Aufsicht und Koordination

Qualifizierte Aufsicht für Aufbau, Umbau und Abbau Ihrer Produktion, um die Vorgaben des Arbeitsschutzes sowie die Koordination mehrerer Gewerke sicherzustellen.

Brandschutz

Erstellung von Brandschutzkonzepten, Evaluation vorhandener Brandschutzmaßnahmen, Überprüfung und Wartung technischer Brandschutzmaßnahmen und ggf. Ergänzung durch situationsbedingt notwendige Zusatz- oder Ersatzmaßnahmen.

Prozessentwicklung

Entwicklung oder Optimierung von Prozessen zur Veranstaltungsabwicklung. Erstellung von Unterlagen zur rechtssicheren Dokumentation und Delegation von Aufgaben.

Abnahme und Prüfung

Technische Abnahme und Prüfung von Aufbauten und Anlagen und Freigabe für den Veranstaltungsbetrieb. Hierzu gehören z.B. fliegende Bauten, Traversenkonstruktionen und elektrische Anlagen.

Sicherheitskonzepte

Verfassung von Sicherheitskonzepten für ganze Veranstaltungen, mit der Erstellung von Unterlagen zur Dokumentation sowie Aushängen und Informationen für Mitarbeitende, Subdienstleister und Gäste.

Arbeitsschutzorganisation bei Veranstaltungen

Bei Produktionen und Veranstaltungen obliegt es dem Unternehmer bzw. Veranstalter, eine Organisationsstruktur zu etablieren, die dazu führt, dass ein sicherer Ablauf von Beginn bis Ende der Produktion eingehalten werden kann.

Dies wird unter anderem durch die Definition der in Abhängigkeit der Komplexität notwendigen Positionen und eine Besetzung durch qualifizierte Personen sowie durch die Festlegung von Entscheidungshierarchien und Kommunikationskanälen erreicht.

Häufig lässt sich das Sicherheitsniveau bereits durch relativ einfache Maßnahmen erhöhen. Maßnahmen, die von geschultem Personal aufgrund der Ausbildung vorgeschlagen und umgesetzt werden kann. Wichtig ist hierbei, dass alle an der Produktion beteiligten Personen sich ihrer Aufgaben klar sind und dass sichergestellt und kommuniziert ist, dass Personal mit sicherheitsrelevanten Aufgaben über entsprechende Weisungsbefugnisse verfügt, um die Maßnahmen einleiten und durchsetzen zu können.

Des Weiteren muss eine klare Kommunikationsstruktur aufgebaut werden, damit allen Beteiligten klar ist, wo sie Informationen beziehen können und an wen sie sich mit Problemen oder Fragen wenden können. Insbesondere für kritische Momente sollten zuvor vereinbarte Kommunikationsrichtlinien etabliert worden sein, beispielsweise ein Betriebsfunk oder vorgefertigte Textbausteine, damit im Ernstfall alle erreicht werden können und jeder weiß, was zu tun ist.

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Produktion unterstützen wir Sie gerne in folgenden Bereichen:

  • Grundsätzliche Beratung zum organisatorischen Arbeitsschutz
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für besondere szenische Vorgänge (gem. Abschnitt 3.3.3 DGUV I 215-310)
  • Leitung und Aufsicht gemäß §40 MVStättVO und Koordination bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer oder Gewerke (gem. §8 ArbSchG, §13 BetrSichV, §6 DGUV V1)
  • Abnahmen und Prüfungen

Auch im Baukastenprinzip!

Unsere Leistungen können einzeln oder in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Gerne evaluieren wir Ihre bestehenden Konzepte, erweitern und komplettieren sie oder entwickeln neue Lösungen mit Ihnen gemeinsam. Sprechen Sie uns ganz unverbindlich an.