Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
Für Sonderbauten, die der Ausrichtung von Veranstaltungen dienen, gilt die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO), die neben baulichen Anforderungen auch Betriebsvorschriften für einen sicheren Betrieb macht. Für Produktionen in derartigen Gebäuden oder unter die Definition fallenden Freigeländen liegt die Verantwortung primär beim Betreiber (vgl. §38 MVStättVO).
Findet eine Produktion jedoch außerhalb einer speziell dafür konstruierten Versammlungsstätte statt, verschiebt sich die Verantwortung in Richtung des Unternehmens, das für die Ausführung der Produktion verantwortlich ist. Dies kann beispielsweise bei Produktionen der Fall sein, die keine Veranstaltung im eigentlichen Sinne sind, wie Studioproduktionen für TV-Übertragung oder Streaming, Drehorte für Film und Fernsehen oder Veranstaltungen, die nicht einem klassischen Format folgen.
In diesem Fall fordert beispielsweise die DGUV Vorschrift 17 sowie dazugehörig die DGUV Information 215-310 sowohl Verantwortlichkeiten als auch viele Details zur organisatorischen Umsetzung. Der oder die Unternehmer bei einer solchen Produktion sind dafür verantwortlich, eine geeignete Organisationsstruktur festzulegen, um den Schutz aller Personen vor Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass häufig eine Vielzahl unterschiedlicher Gewerke zusammen arbeitet, was eine nach §8 ArbsSchG notwendige Koordination erfordert, die sich sinnvollerweise mit Leitung und Aufsicht aus §15 der DGUV V17 ergänzt.
In der Natur der vorgenannten Produktionen liegt es, dass viele Provisorien installiert werden, um Infrastruktur für die benötigten Arbeitsaufgaben aufzubauen. Dies kann beispielsweise eine mobile Stromversorgung, die Errichtung von Sozialräumen oder Sanitäranlagen oder das Einrichten temporärer Verkehrswege umfassen. Selbst bei Vorhandensein von Teilen der genannten Infrastruktur gibt es häufig Anforderungen, die über die übliche Verwendung hinausgehen und eventuell eine Einzelfallbetrachtung und die Anpassung an die Umgebungsbedingungen der Produktion erforderlich machen.
Gerne sind wir Ihr Partner beispielsweise für folgende Themen:
- Erarbeitung eines Organisationskonzepts für den sicheren Ablauf der Produktion
- Definition von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- Unterstützung bei der Auswahl qualifizierten Personals
- Personaldienstleistungen für Leitung und Aufsicht, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und technische Umsetzung
- Erarbeitung und Umsetzung elektrischer mobiler Anlagen
- Produktionsmanagement (z.B. Personalplanung und Logistik)
- Abnahme und Prüfung technischer oder elektrischer Aufbauten und Anlagen
Organisationskonzept
Bei Produktionen und Veranstaltungen obliegt es dem Unternehmer bzw. Veranstalter, eine Organisationsstruktur zu etablieren, die dazu führt, dass ein sicherer Ablauf von Beginn bis Ende der Produktion eingehalten werden kann.
Dies wird unter anderem durch die Definition der in Abhängigkeit der Komplexität notwendigen Positionen und eine Besetzung durch qualifizierte Personen sowie durch die Festlegung von Entscheidungshierarchien und Kommunikationskanälen erreicht.
Häufig lässt sich das Sicherheitsniveau bereits durch relativ einfache Maßnahmen erhöhen. Maßnahmen, die von geschultem Personal aufgrund der Ausbildung vorgeschlagen und umgesetzt werden kann. Wichtig ist hierbei, dass alle an der Produktion beteiligten Personen sich ihrer Aufgaben klar sind und dass sichergestellt und kommuniziert ist, dass Personal mit sicherheitsrelevanten Aufgaben über entsprechende Weisungsbefugnisse verfügt, um die Maßnahmen einleiten und durchsetzen zu können.
Des Weiteren muss eine klare Kommunikationsstruktur aufgebaut werden, damit allen Beteiligten klar ist, wo sie Informationen beziehen können und an wen sie sich mit Problemen oder Fragen wenden können. Insbesondere für kritische Momente sollten zuvor vereinbarte Kommunikationsrichtlinien etabliert worden sein, beispielsweise ein Betriebsfunk oder vorgefertigte Textbausteine, damit im Ernstfall alle erreicht werden können und jeder weiß, was zu tun ist.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung von entsprechenden Organisationskonzepten für individuelle Produktionen.
Leitung und Aufsicht / Koordination
Wohingegen in Versammlungsstätten die Leitung und Aufsicht sowie die Sicherheitsverantwortung für Besuchende klar geregelt ist (vgl. §§38 – 40 MVStättVO und unseren Abschnitt zur Leitung und Aufsicht im Bereich Betreiberverantwortung), wird bei Produktionen außerhalb solcher baulicher Anlagen die Sachlage etwas diffuser.
Wie eingangs erwähnt, regeln DGUV Vorschrift 17 und DGUV Information 215-310 die Anforderungen an die Sicherheit bei Produktionen und im Allgemeinen gilt natürlich immer das Arbeitsschutzgesetz, das bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer eine Koordination einfordert, um zu verhindern, dass z.B. durch gleichzeitigte Tätigkeiten, die unabhängig voneinander stattfinden, wechselseitige Gefährdungen entstehen.
Je nach Komplexität der Produktion ist es ratsam, einen qualifizierten Personenkreis mit der Koordination der verschiedenen Tätigkeiten zu beauftragen und Auf-, Um- und Abbauarbeiten durch erfahrene Fachkräfte, Meister oder Ingenieure leiten und beaufsichtigen oder abnehmen zu lassen. Auch wenn die Versammlungsstättenverordnung für Ihre spezielle Produktionsstätte nicht unmittelbar anwendbar ist, kann es ratsam sein, sich an deren Betriebsvorschriften zu orientieren und z.B. eine Verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik einzusetzen.
Neben Personaldienstleistungen in den genannten Bereichen beraten wir auch gerne bei der Personalauswahl und der Festlegung erforderlicher Positionen für Ihre Produktion, damit Sie Ihrer Auswahlverantwortung nachkommen können, um eine sichere Produktionsumgebung zu schaffen und z.B. den Vorgaben aus DGUV Information 215-310 gerecht zu werden.
Produktionsmanagement
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen macht es sich häufig bezahlt, erfahrene Dienstleister einzusetzen, die auf eine Vielzahl an Referenzen und langjährigen Umgang mit den Herausforderungen der Veranstaltungswirtschaft zurückblicken können. Dies zeigt sich besonders darin, Kontakte aufgebaut zu haben, um für produktionsbezogene Probleme den richtigen Ansprechpartner oder Dienstleister zu kennen und heranziehen zu können. Außerdem sorgt die Erfahrung dafür, die Notwendigkeiten vorher absehen zu können, um darauf vorbereitet zu sein.
Die Beispiele für die Bedürfnisse bei Produktionen sind endlos. Wichtig ist, den Bedarf vorher zu kennen und frühzeitig konkrete Lösungen in Form von Personal, Dienstleistern und organisatorischen Strukturen zu erarbeiten und dabei gängige Vorschriften hinsichtlich Arbeitszeiten, technischer Standards und Hygienerichtlinien sowie den Grundlagen des Arbeitsschutzes und der Arbeitsergonomie einzuhalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Produktionsmanagement und greifen dabei auf eine breite Palette an Kontakten und Dienstleistern aus vielen Bereichen zurück, um z.B. für Crew-Catering, Personaldienstleistungen, Shuttleservice, Unterbringung, Infrastruktur, Technik und Logistik sowie Nachhaltigkeit zu sorgen.
Abnahmen und Prüfungen
Für Produktionen, die kein vollumfängliches Produktionsmanagement und keine komplexen Organisationsstrukturen benötigen, kann die Sicherheit für alle Beteiligten jedoch dadurch beträchtlich erhöht werden, wenn technische Aufbauten oder die Installation von Infrastruktur durch qualifiziertes Personal abgenommen und überprüft werden, bevor der Betrieb beginnt. Dies kann von behördlicher Seite auch vorgeschrieben sein, um die Freigabe einer Veranstaltung oder Produktion zu erhalten.
Beispiele dafür sind die Abnahme von Bühnenaufbauten, Kulissenelementen, beweglicher Anlagen wie Bühnenmaschinerie und anderer Fahrwerke, die Kontrolle sicherheitstechnischer Einrichtungen z.B. bei szenischen Vorgängen oder bei Fahrgeschäften oder die Messung und Erprobung temporär errichteter elektrischer Anlagen.
Eine Abnahme ist besonders dann sinnvoll, wenn während des Betriebs aufgrund der geringeren Komplexität keine Leitung und Aufsicht vorgeschrieben oder notwendig ist. Auf diese Weise kann auch ohne die dauerhafte Anwesenheit von Fachkräften ein sicherer Betrieb gewährleistet werden.
Des Weiteren gibt es gesetzlich geregelte Wiederholungsfristen für die Prüfung bestimmter Anlagen und Betriebsmittel. Neben der Vermittlung geeigneter Fachbetriebe beraten wir auch gerne zur Organisation der Prüfungsdurchführung.
Je nach Gesetzeslage und Anwendungsfall ist auch eine Abnahme durch Sachverständige unabhängiger Kontrolleinrichtungen wie z.B. TÜV vorgeschrieben oder sinnvoll, die wir gerne vermitteln.